Beitragsordnung der Uraha Foundation (Germany) e.V.
Stand: Frühjahr 2016
Nach §10, Abs. 2 der Vereinssatzung, hat die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung zur Vereinsfinanzierung erlassen.
Demnach ist jährlich ein selbstgewählter Beitrag zu entrichten:
Ordentliche Vereinsmitglieder
- natürliche Personen mindestens 30 Euro
- juristische Personen mindestens 150 Euro
Die Vereinsmitglieder werden gebeten einen entsprechenden Dauerauftrag bzw. eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Bankverbindung:
Mainzer Volksbank (BIC: MVBMDE55)
IBAN: DE 4755 1900 0009 0537 3015