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Beitragsordnung der Uraha Foundation (Germany) e.V.
Stand: Frühjahr 2016

Nach §10, Abs. 2 der Vereinssatzung, hat die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung zur Vereinsfinanzierung erlassen.
Demnach ist jährlich ein selbstgewählter Beitrag zu entrichten:

Ordentliche Vereinsmitglieder

  • natürliche Personen mindestens 30 Euro
  • juristische Personen mindestens 150 Euro

Die Vereinsmitglieder werden gebeten einen entsprechenden Dauerauftrag bzw. eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

 

Bankverbindung:
Mainzer Volksbank (BIC: MVBMDE55)
IBAN: DE 4755 1900 0009 0537 3015

 

Satzung der Uraha Foundation (Germany) e.V.